Beschreibung
Zur Information:
Diese Produkt erhält 5% Feuchtichkeit.
Die Herstellung von Wasserpfeifentabak durch den Endkonsumenten unter Verwendung von Tabak und Glycerin/Molasse ohne Genehmigung als Steuerlagerinhaber verstößt gegen das Tabaksteuergesetz. Die Tabaksteuer wird fällig, sobald der Tabak in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt wird. Der Endkonsument und alle an der Herstellung beteiligten Personen sind gemäß Gesetz verpflichtet, unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben. Die Nichterfüllung dieser Pflicht kann zur sofortigen Fälligkeit der Tabaksteuer führen und bei Feststellung des hergestellten Wasserpfeifentabaks durch Behörden zur Sicherstellung desselben. Darüber hinaus stellt die Herstellung von Wasserpfeifentabak ohne Abgabe einer Steuererklärung ein strafbares Vergehen der Steuerhinterziehung dar, sowohl für den Endkonsumenten als auch für andere beteiligte Personen.